Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) | Verbraucherzentrale.de
1178,59 Euro – Höhere P-Konto Freibeträge ab Juli 2019 - P-Konto Zentrum
P-Konto Bescheinigung gemäß § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto anfordern und Freibetrag erhöhen - Gültig für alle Banken und Sparkassen